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Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen oder verlängern

Kurzbeschreibung

Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine Unionsbürger sind und einen Familienangehörigen nach Deutschland begleiten, erstmals zu diesem umziehen oder ihren Aufenthalt bei dieser Person fortsetzen möchten (Familiennachzug), bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis unterstützen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie online eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.

Hinweis:

Lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.
 
Geschäftsfähigkeit
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.

Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.
 
Hier bereiten Sie Ihren Termin in der Ausländerbehörde vor
Mithilfe des Online-Dienstes können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an die Ausländerbehörde übermitteln. Beachten Sie bitte, dass dies dazu dient, Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde vorzubereiten. Die Nutzung des Online-Dienstes kann die individuelle Beratung in der Ausländerbehörde nicht ersetzen. Aus diesem Grund schließt sich im Anschluss an den elektronischen Versand Ihres Anliegens in jedem Fall ein persönlicher Termin in der Ausländerbehörde an, bei dem Sie Ihre Situation noch einmal detailliert darstellen, weitere Informationen geben oder Fragen stellen können. Erst dann wird die Behörde über Ihr Anliegen entscheiden.

Der Online-Dienst erteilt Ihnen Auskünfte auf der Grundlage Ihrer Eingaben. Diese Auskünfte stellen keine Entscheidung der Ausländerbehörde dar. Sollten Sie Fragen haben oder einmal nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Ausländerbehörde.
 
Sie können Informationen nachreichen
Es ist unproblematisch, wenn Ihnen beim Absenden Ihres Antrags noch nicht alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen vorliegen. Diese können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde nachreichen (z.B. per Post, E-Mail oder Fax).

Machen Sie richtige und vollständige Angaben
Wenn Sie sich für die Nutzung des Online-Dienstes entscheiden, sollten Sie darauf achten, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten. Es ist auch möglich, Angaben nachträglich zu korrigieren. Dies sollte jedoch möglichst noch vor dem Termin in der Ausländerbehörde erfolgen.
 
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
 
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
 

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

  • Ihr Ausweisdokument (Reisepass oder Passersatzpapier),
  • Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument, falls vorhanden (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis),
  • Wenn Sie in Vertretung für eine andere Person handeln: Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:

  • Nachweise über das Bestehen der familiären Beziehung zu Ihrer Bezugsperson (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde),
  • Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse (z.B. Sprachzertifikate),
  • Beim Nachzug zu einem ausländischen Familienmitglied: Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag) und Ihren Krankenversicherungsschutz.

Nicht alle der aufgeführten Dokumente sind auch zwingend online einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Es sind keine Fristen zu beachten!

Die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen aus familiären Gründen richten sich nach §§ 27 bis 36a AufenthG.

Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG. 

Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.

Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin in der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.

Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen