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Aufenthaltserlaubnis; Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen beantragen
Kurzbeschreibung
Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.
Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Der Online-Dienst richtet sich an:
- Inhaber von Aufenthaltstiteln, die mit einer Nebenbestimmung verbunden sind, und
- anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, denen zwar ein Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt (diese Personen unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Wohnsitzverpflichtung, deren Änderung mithilfe dieses Online-Dienstes beantragt werden kann).
Bitte beachten Sie:
- Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium oder den Familiennachzug). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Online-Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels.
- Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen können diesen Online-Dienst nicht nutzen und wenden sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Nationalpass oder Passersatzpapier),
- Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte) und
- wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen:
- Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, falls vorhanden,
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge),
- Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel, Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes),
- Nachweise über die Änderung Ihrer Ausbildungssituation (zum Beispiel Wechsel des Praktikums, Ausbildungs- oder Studienplatzes),
- Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit)
Es empfiehlt sich, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Am Ende des Antragsprozesses können Sie Ihren ausgefüllten Antrag im PDF-Format herunterladen. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Es sind keine Fristen zu beachten!
Die Voraussetzungen für die Änderung oder Aufhebung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen richten sich nach dem jeweiligen Grund der Nebenbestimmung und damit nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes.
Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.
Sofern die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin in der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.
Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
- Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen oder verlängern
- Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen oder verlängern
- Aufenthaltstitel; Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen oder verlängern
- Aufenthaltstitel; Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) beantragen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)
-
- Wittekindstraße 7
- 32051 Herford
-
- Ausländerbehörde (Abteilung)
-
- Wittekindstraße 7
- 32051 Herford
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Uphoff
Sachbearbeiter/in Buchstaben A-C- Telefon:
- 05221 13-2651
-
Herr Kilian
Sachbearbeiter/in Buchstaben W, X, Syrien A-Z- Telefon:
- 05221 13-2652
-
Frau Sander
Sachbearbeiter/in Buchstaben G-H, J-K,- Telefon:
- 05221 13-2653
-
Herr Finke
Sachbearbeiter/in Buchstaben Ukraine A-Z- Telefon:
- 05221 13-2654
-
Frau Schnittger
Sachbearbeiter/in Buchstaben F, I, Afghanistan A-Z, Irak A-Z- Telefon:
- 05221 13-2656
-
Frau Lückheide
Sachbearbeiter/in Buchstaben M-P- Telefon:
- 05221 13-2657
-
Frau Schmidt
Sachbearbeiter/in Buchstaben D, E, L, Y, Z- Telefon:
- 05221 13-2658
-
Herr Wittenberg
Sachbearbeiter/in Buchstaben Q-V- Telefon:
- 05221 13-2660