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Aufenthaltstitel; Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen oder verlängern

Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen. 

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Hier können Sie einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit online einreichen oder verlängern.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

  • Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen

Halten Sie hierfür Ihren Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie, falls vorhanden, ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit.
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:

    • Nachweise über Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag) oder Ihre selbstständige Tätigkeit,
    • Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate),
    • Nachweise über Ihre Lebensumstände (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Ihre Krankenversicherung).
  • Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit verlängern

Halten Sie hierfür Ihr Ausweisdokument (z.B. Reisepass, Passersatzpapier) sowie Ihren aktuellen Auftenthaltstitel bereit. Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Vertretungsnachweis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:

    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung,
    • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag),
    • Bestätigung Ihrer Teilnahme an einem Integrationskurs, sofern Sie dazu von der Ausländerbehörde verpflichtet worden waren.

Wenn sich seit der Erstbeantragung Ihres Aufenthaltstitels etwas an Ihren Lebensumständen oder Unterlagen geändert hat, ist es hilfreich, auch dafür entsprechende Belege an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Eine Änderung Ihrer Lebensumstände liegt beispielsweise vor bei

    • Umzügen,
    • Eheschließung oder Scheidung,
    • Geburt eines Kindes,
    • Änderungen am Arbeitsverhältnis (z.B. Wechsel des Arbeitgebers, Änderung der Arbeitszeit).

Nicht alle der aufgeführten Dokumente sind auch zwingend online einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Am Ende des Antragsprozesses können Sie Ihren ausgefüllten Antrag im PDF-Format herunterladen. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

 

Es sind keine Fristen zu beachten!

Die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit richten sich nach §§ 18 bis 21 AufenthG. Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern. Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin in der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.

Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen