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Aufenthaltstitel; Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) beantragen

Kurzbeschreibung

Mit diesem Online-Dienst können Sie auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen. 

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Ausländer, der

  • seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt,
  • seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
  • mindestens 60 Monate (also für fünf Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
  • im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
  • gut integriert ist.

Im Einzelfall sind Abweichungen von den genannten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise genügt es bei Personen, die sich in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft befinden, in den meisten Fällen, wenn der Partner die Beiträge zur Rentenversicherung erbracht hat oder im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist.

Mit dem Durchlaufen der Fragen in diesem Online-Dienst können Sie unverbindlich ermitteln, ob die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Sie in Betracht kommt. Ihre Antworten werden nur dann gespeichert oder an die Ausländerbehörde übermittelt, wenn Sie das vollständige Antragsformular am Ende des Dienstes an die Ausländerbehörde versenden.

Bitte beachten Sie:
Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen können diesen Dienst nicht nutzen. Diese Personen wenden sich bei Fragen bitte an die für ihren Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

  • Gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte),
  • Gültiges Identitätsdokument (z. B. Reisepass oder Passersatz),
  • wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen:

  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z. B. Einkommensnachweise, Altersvorsorge),
  • Nachweis über Ihren ausreichenden Krankenversicherungsschutz,
  • Ihren aktuellen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsplatzangebot, sofern vorhanden,
  • Nachweis über die laufende Ausbildung, sofern vorhanden,
  • Nachweis über geleistete Beiträge zur Rentenversicherung (z. B. Rentenversicherungsverlauf) oder freiwillige Aufwendungen für vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung,
  • Ihre Berufsausübungserlaubnis (nur erforderlich für Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Heilberufe),
  • Nachweise über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache,
  • Nachweise über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (z. B. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Schul- oder Ausbildungsabschlüsse),
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen,
  • Nachweis über besondere Umstände, die eine Erbringung der übrigen Voraussetzungen erschweren oder unmöglich machen (z. B. Erkrankung oder Behinderung).

Diese und weitere Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.

Es sind keine Fristen zu beachten!

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis richten sich nach § 9, § 18c, § 26 § 28 oder § 35 AufenthG. Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern. Sofern die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin in der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.

Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen