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Kindertagespflege; Pflegeerlaubnis beantragen
Kurzbeschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder länger als drei Monate gegen Entgelt, außerhalb der Wohnung der Kinder, während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Alle bereits tätigen Kindertagespflegepersonen haben eine Qualifizierung durchlaufen und eine Pflegeerlaubnis durch das Amt "Kindertagesbetreuung, Soziale Dienste und Kidnerschutz" (Jugendamt) erhalten.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Hinweis
Vor der Antragstellung nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit der Fachberatung der AWO lifebalance auf.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular.
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Kindertagespflegesatzung Kreis Herford
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
1. eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (aktuell),
2. ein Impfausweis/Nachweis über die Immunität gegen Masern,
3. ein Bundeszentralregisterauszug (Belegart OE) bzw. erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZAG (nicht älter als drei Monate),
4. ein aktueller Kurzlebenslauf,
5. ein Nachweis über Bildungsmaßnahmen (Zertifikate QHB 160 + 140 UE),
6. ein Nachweis "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern" (aktuell),
7. ein Nachweis über die absolvierte Hygieneschulung,
8. ggf. ein Sprachzertifikat für die deutsche Sprache auf dem Niveau B2,
9. ggf. ein Ausbildungsnachweis zum/zur Erzieher*in oder vergleichbare Qualifikation,
a. allgemeine Ausbildung
10. ggf. der Mietvertrag,
11. die pädagogische Konzeption, Inhalte sollten sein:
a. Rahmendbedingungen,
b. Vorstellung der Kindertagespflegeperson,
c. Familienstrukturen,
d. Betreuungsräume (Lage, Räume, Ausstattung),
e. Pädagogische Arbeit (mein Bild vom Kind, Erziehungsstil, Ziele der pädagogischen Arbeit, Bildung und Förderung, Dokumentation und Begleitung der Entwicklung, Gesundheitserziehung),
f. Kinderrechte, Öffnungszeiten, Urlaubszeiten, Qualitätssicherung, Eingewöhnung,
g. Ziele und Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Eingewöhnung, Reinlichkeitserziehung, Urlaub, Vertretungsregelungen),
h. Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen,
i. Ernährung,
j. Exemplarischer Tagesablauf,
k. Fazit
l. Literaturverzeichnis.
Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
2. Sie zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen.
3. Sie haben an einer Bildungsmaßnahme nach dem Qualifizierungshandbuch für Kindertagespflege (QHB) teilgenommen.
4. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen (z.B. als pädagogische Fachkraft) nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
6. Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.
1. Interessierte Kindertagespflegepersonen (KTPP) melden sich bei der AWO lifebalance und bekommen Informationen zugesandt.
2. Die AWO lifebalance verschickt eine E-Mail:
a. mit Anforderungen und Unterlagen
b. mit Infos zu Räumlichkeiten, Zahlungen, etc.
3. Die AWO lifebalance lädt zu einem Zoom-Kennenlernen ein.
4. Anschließend findet ein persönliches Kennenlernen der KTPP und 2 Personen der AWO lifebalance statt, wo die Eignungsüberprüfung erfolgt.
5. Bei vorhandenen Räumlichkeiten, findet der Vorab-Check durch die AWO lifebalance und dem ggfs. Der Fachberatung des Kreisjugendamtes (FB JA) statt.
6. Bei Eignung erfolgt die Anmeldung bei der Qualifizierung.
7. Im Rahmen der Qualifizierung findet ein 2-wöchiges Praktikum statt. Durch die AWO lifebalance erfolgt ein Praktikumsbesuch.
8. Nach erfolgreicher Qualifizierung wird der KTPP durch die Fachberatung des Kreisjugendamtes eine Pflegeerlaubnis (PE) über 5 Jahre ausgestellt.
9. Durch die AWO lifebalance und der FB JA finden ½ jährliche Hausbesuche statt.
10. Sechs Monate vor Ablauf der PE, findet eine PE-Überprüfung durch die FB JA und der AWO lifebalance statt.
11. Verlängerung der PE um weitere 5 Jahre durch die FB JA.
Sie müssen für diese Verwaltungsleistung keine Gebühren zahlen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kindertagesbetreuung, Soziale Dienste und Kinderschutz (Amt)
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- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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- Jugendhilfeplanung und wirtschaftliche Jugendhilfe (Abteilung)
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Waldemar Ediger
Fachberatung für Kindertagespflege beim Kreis Herford- Telefon:
- 05221 13-1433
- E-Mail:
- w.ediger@kreis-herford.de
-
Frau Christine Grothues
Sachbearbeiter/in Kindertagespflege (M-Z), Erstattung SV-Beiträge KTPP, Führungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigung (A-Z)- Telefon:
- 05221 13-1451