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Gebäude; Förderung von Wohnungsdämmung beantragen

Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

Ab 01.06.2023 werden Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden im Kreis Herford gefördert.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Ziel der Förderung ist es, durch die Dämmmaßnahmen Heizenergie einzusparen und damit den Energieverbrauch des Kreises Herford zu senken.

Die zur Verfügung stehende Fördersumme von 120.000€ ergeht aus Mitteln der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvesitionen und ist zweckgebunden.

Die Förderung kann für förderfähige Leistungen bewilligt werden und beträgt 15% des Investitionsvolumens, bzw. 25% des Investitionsvolumens bei der Verwendung ökologischer Rohstoffe.

Die Förderung ist begrenzt auf 1.200€ pro Antrag.

Wie und wann erhalte ich meine Zahlung?

Sollten Sie Anspruch auf die Förderung der Dämmmaßnahme an Ihrem Wohngebäude haben, erhalten Sie künftig eine schriftliche Zusage.

Bitte beginnen Sie mit der Maßnahme erst nach Erhalt der Zusage, damit Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.

Nach Erhalt der Zusage wird Ihnen ein weiteres digitales Antragsformular zur Verfügung gestellt, in dem Sie Ihre Kontodaten angeben können.

Dieses Formular dient der Zahlungsaufforderung Ihrer Fördersumme. Die Einreichungsbestätigung zu diesem Antrag wird eine Vorgangsnummer beinhalten, die Sie in dem Antrag zur Zahlungsaufforderung angeben müssen.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne die Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

 

Antrag:

  • Kostenvoranschlag
  • Ggf. Einverständniserklärung der Eigentümer:in
  • Angebot eines Fachunternehmens bzw. Kostenvoranschlag der Materialkosten bei Eigenleistung

Auszahlungsantrag:

  • Vollständige Rechnung(en) bzgl. Förderfähiger Leistungen
  • Bildnachweis der erbrachten Leistung

Die Förderrichtlinie tritt am 01.06.2023 in Kraft.

 Eine Zusage der Anträge erfolgt solange im Nachgang bis die Mittel aus der Förderrichtlinie ausgeschöpft sind.


Anträge auf Auszahlung müssen nach Fertigstellung der Dämmmaßnahmen, spätestens bis zum 31.12.2024 online gestellt werden. 

Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie müssen erfüllt sein. Somit sind Maßnahmen förderfähig, die u.a.

  • In mindestens 10 Jahre alten Gebäuden mit überwiegender Wohnraumnutzung (d.h. mehr als 50%) im Kreis Herford durchgeführt werden
  • Durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden
  • In Eigenleistung durchgeführt werden
  • Erst nach Erteilung der Bewilligung beauftragt, bzw. begonnen werden!

Anträge auf Zusage eines Zuschusses zur Förderung von Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden können online gestellt werden.


Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Zusagen nach der Reihenfolge der Antragseingänge erteilt, solange Mittel zur Verfügung stehen.

Nach Durchführung der Maßnahmen kann der Auszahlungsantrag ebenfalls online gestellt werden.

Die Dienstleistung ist kostenfrei.