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Begleitende Hilfe; Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung beantragen
Kurzbeschreibung
Unser Fahrdienst für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) bringt dich zu sozialen Veranstaltungen und Besuchen – für mehr Teilhabe und Lebensfreude.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Damit außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können, können Sie den Fahrdienst nutzen.
Fahrten können von Ihnen ausschließlich zur sozialen Teilhabe genutzt werden. Soziale Teilhabe umfasst allgemein das öffentliche und kulturelle Leben, zum Beispiel Besuche bei Bekannten oder Verwandten, Fahrten zu Veranstaltungen, Ehrenämtern oder Besuche öffentlicher Einrichtungen.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Fahrten zur ärztlichen, medizinischen oder therapeutischen Behandlung, zu (hoch-)schulischen oder beruflichen Zwecken oder zum Einkaufen. Die Kosten für diese Fahrten übernehmen, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), die Krankenkassen, die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Antrag auf Leistungen zur Beförderung und eine Kopie der Vorderseite und der Rückseite des gültigen Schwerbehindertenausweises.
Fristen sind nicht zu beachten.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die
- Ihren Erstwohnsitz im Kreis Herford haben. Bei Personen in besonderen Wohnformen (zum Beispiel in Wohnheimen) oder Einrichtungen ist der letzte Wohnort vor dem Umzug maßgeblich
- dauerhaft im Rollstuhl sitzen
- einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG haben
- kein Fahrzeug im Haushalt oder näheren Umfeld haben
Eine digitale Antragstellung ist mit der Ausweisfunktion Ihres Personalausweises möglich. Auf diese Art und Weise kann der Antrag papierlos eingereicht werden.
Der Antrag kann von Ihnen auch online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Alternativ können Sie sich den Antrag auch ausdrucken und händisch ausfüllen. Alle ausgedruckten Anträge müssen unterschrieben werden.
Ihrem Antrag ist eine Kopie der Vorderseite und der Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises beizufügen.
Personen, die eine Betreuung bzw. gesetzliche Vertretung haben, lassen den Antrag bitte durch diese Person stellen. In diesen Fällen ist die Betreuungs- oder Vertretungsurkunde mit dem Antrag einzureichen.
Unter Umständen ist bei der Antragsbearbeitung durch den Kreis Herford eine (amtsärztliche) Begutachtung Ihrer Schwerbehindertenakte erforderlich.
Falls bei der Bearbeitung Ihres Antrages weitere Dokumente von Ihnen benötigt werden, werden diese per Brief bei Ihnen angefordert.
Über die Leistungen zur Beförderung erhalten Sie einen Bescheid. Diesem sind alle benötigten Informationen für die Zukunft zu entnehmen.
Einkommens- und Vermögensgrenzen sind zu beachten. In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen und/oder Vermögen kann ein Eigenanteil aufzubringen sein.
Gebühren für den Antrag fallen nicht an.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Leistungen (Amt)
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- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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- Menschen mit Behinderung (Abteilung)
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- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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