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Kraftfahrzeug; Umschreibung ohne Halterwechsel beantragen
Kurzbeschreibung
Sind Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Herford gezogen, dann müssen Sie unverzüglich Ihr Fahrzeug ummelden.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz von einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Herford verlegt.
Sie haben seit dem 01.01.2015 bundesweit die Wahl, ob Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen oder ob Sie für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen zuteilen lassen.
Sie können die Ummeldung des Kraftfahrzeuges online oder vor Ort durchführen:
- Online-Umschreibung (per iKFZ) - Gebühren, Anfahrt und Wartezeit sparen!
Eine Anleitung zur internetbasierten Umschreibung finden Sie in unter "Downloads".
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
- Umschreibung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
Umschreibungen können mit Terminvereinbarung vor Ort erfolgen. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung" oder bitten telefonisch um einen Termin.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Online-Umschreibung (per iKFZ)
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Umschreibung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- bisherige Kennzeichen bei Kennzeichenwechsel
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Ggf. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen (Das Formular finden Sie im Downloadbereich)
- bei Firmen (zusätzlich):
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen (zusätzlich):
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
- bei Minderjährigen (zusätzlich):
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalusweise im Orginal (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
Die Ummeldung ist unbefristet. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen beziehungsweise Kurzzeitkennzeichen dürfen allerdings nur in dem angegebenen Zeitraum bewegt werden.
Siehe Abschnitt "Erforderliche Unterlagen".
Sie können die Umschreibung entweder beim Straßenverkehrsamt oder hier im Serviceportal online beantragen.
Online-Umschreibung
1. iKFZ-Portal aufrufen (siehe Onlinedienstleistung)
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- KFZ-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf KFZ-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Umschreibung vor Ort in der Zulassungsstelle in Kirchlengern
Die Umschreibung kann mit Terminvereinbarung vor Ort vorgenommen werden. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung".
- Online-Umschreibung (iKFZ)
- ab 14,25 Euro
- Umschreibung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
- ab 25,20 Euro
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05223 988-3