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Tiertransport; Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren beantragen

Wirtschafts-Service-Portal NRW Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

Wenn Sie die Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise Kleintransporter, LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Wirbeltieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern (Eine nationale Ausnahme besteht nur für Zucht- und Nutztiere) und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen. 

Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

1. Ausweisdokument,
2. Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution,
3. Angaben über das Transportmittel,
4. Fahrzeugschein,
5. TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels,
6. TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems,
7. Datennachweis des Navigationssystems,
8. Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben,
9. Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben.
10. Nachweis über die ermittelte Leistung des Lüftungssystems durch einen Sachverständigen.
11. Erklärung, dass das Transportmittel den technischen Vorschriften gemäß Anhang I Kapitel II (alle Tiere) und VI (zusätzlich bei Nutztieren inkl. Pferde aber ausgenommen Geflügel) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 genügt.

Hinweis: Die Anforderungen an die technische Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Navigationssystem gemäß Art. 6 Abs. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 beziehen sich nur auf Nutztiere (ausgenommen Geflügel und registrierte Pferde).

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. 

Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.

Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung  als Transportunternehmen für lange Beförderungen gemäß EU Tierschutztransportverordnung. 

Die Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren beantragen Sie im Wirtschafts-Service-Portal NRW. Die von Ihnen gemachten Angaben werden der zuständigen Stelle beim Kreis Herford über das Wirtschafts-Service-Portal NRW digital übermittelt.

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Gemäß folgender Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren:

6.6.1.7
Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung und Registrierung eines Straßentransportmittels nach Artikel 18 Absatz 1 und 3 Verordnung (EG) Nr. 1/2005
Gebühr: Euro 50 bis 200

Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung.  

Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die Kommune weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen