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Güter- oder Personenbeförderung; Personenbeförderungsschein beantragen
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Sie möchten ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankenkraftwagen fahren und dabei Fahrgäste befördern? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- EU-Kartenführerschein
- augenärztliches Gutachten
- Nachweis zur körperlichen Eignung sowie über die Erfüllung der besonderen Anforderung
- Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro zu beantragen, Belegart „O“)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Fall der Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen)
- Maximal drei Punkte im Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
Der Antrag auf einen neuen Personenbeförderungsschein kann 6 Monate vor Ablauf beantragt werden.
In der Regel benötigen wir für das Ausstellen des Personenbeförderungsscheins 4 - 5 Wochen.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt und haben die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.
- Bleibt die Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen beschränkt, sind Sie mindestens 19 Jahre alt und haben eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.
Der Antrag kann nur persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden. Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Personenbeförderungsschein bei Antragstellung ausgestellt. Der Personenbeförderungsschein ist 5 Jahre gültig.
Ersterteilung: 43,90 €
Mit Umtausch des alten Führerscheins: 69,20 €
Verlängerung: 38,00 €
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-444
-
Auskunft Straßenverkehrsamt (Telefonzentrale)
- Telefon:
- 05223 988-3
-
Herr Schmerz
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05223 988-553