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Jagd; Aufhebung der Schonzeit
Kurzbeschreibung
Verfahren zur Schonzeitaufhebung
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
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Die Schonzeitaufhebung ist grundsätzlich zum 31.März eines jeden Jahres zur Vermeidung von Abschüssen während der Brutzeit aus Tierschutzgründen zu befristen. Diesbezüglich hat es bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gegeben (Rabenvogelverordnung NRW von 1994).
Grundsätzlich Vorrang vor einer Schonzeitaufhebung hat
- intensive Jagdausübung während der Jagdzeit (01.08. – 20.02.)
- intelligente, flexible Nutzung von Vergrämungsmaßnahmen
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)
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- Wittekindstraße 7
- 32051 Herford
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- Telefon:
05221 13-2696
- Telefon:
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- Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)
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- Wittekindstraße 7
- 32051 Herford
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Bertram
Gewerbeuntersagungen; Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse- Telefon:
- 05221 13-2664
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Frau Rieck-Krieter
Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse- Telefon:
- 05221 13-2680