BIS: Suche und Detail

Kraftfahrzeug; Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Diebstahl / Verlust beantragen

ENTWURF

Kurzbeschreibung

Ihnen wurden Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gestohlen oder Sie haben sie verloren?

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 müssen Sie sich an die Zulassungsstelle wenden. Dort können Sie ein neues Dokument beantragen.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (Verlust oder Diebstahl):

  • Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
  • Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige
  • Fahrzeugbrief, wenn noch keine EU-Papiere ausgestellt wurden
  • Hauptuntersuchungsbericht

Haben Sie Ihr Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein gekauft, legen Sie bitte den Eigentumsnachweis lückenlos vor. Dazu gehören die Kaufverträge der letzten eingetragenen Halterin oder des letzten eingetragenen Halters bis zur letzten Käuferin beziehungsweise zum letzten Käufer einschließlich deren Ausweise. Fordern Sie bitte außerdem von der letzten zuständigen Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an.

Fristen sind nicht zu beachten.

Verlusterklärung