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Kraftfahrzeug; Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Diebstahl / Verlust beantragen

Kurzbeschreibung

Ihnen wurden Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gestohlen oder Sie haben sie verloren?

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren gegangen oder gestohlen wurde können sie neue Papiere für ihr Fahrzeug beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein):

  • Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
  • Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht

 

Haben Sie Ihr Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) gekauft, muss der Eigentumsnachweis lückenlos vorgelegt werden. Dazu gehören die Kaufverträge der letzten eingetragenen Halterin oder des letzten eingetragenen Halters bis zur letzten Käuferin beziehungsweise zum letzten Käufer einschließlich deren Ausweise. Fordern Sie bitte außerdem von der letzten zuständigen Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an.

Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist dem zuständigen Straßenverkehrsamt unverzüglich anzuzeigen.

Vom eingetragenen Halter des Fahrzeuges ist eine Verlusterklärung abzugeben. Ist der Eigentümer nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist das Eigentum anderweitig nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag, Erbschein etc.).

Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein):

Die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist vor Ort ohne eine vorherige Online-Terminbuchung möglich. Bei Vorlage aller erforderlichen Dokumente erhalten sie die Zulassungsbescheinigung direkt.

11,10 Euro – 41,30 Euro