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Gesundheitsberufe; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Logopäde/Logopädin“beantragen

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Die Tätigkeit als Logopäde/Logopädin ist in Deutschland reglementiert.

Damit Sie in Deutschland als Logopäde/Logopädin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Logopäde/Logopädin“ führen und in dem Beruf arbeiten.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

  1. Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches bestätigt, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben,

  2. Führungszeugnis nach § 30a Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) Belegart OE. Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens scholdig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (muss nicht hochgeladen, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden),

  3. Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Die Erlaubnis nach § 2 Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) zum Führen der Berufsbezeichnung ist auf Antrag zu erteilen,

  1. die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat,

  2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,

  3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und

  4. über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Logopäde/Logopädin“ beantragen Sie im Wirtschafts-Service-Portal NRW. Die von Ihnen gemachten Angaben werden der zuständigen Stelle beim Kreis Herford über das Wirtschafts-Service-Portal NRW digital übermittelt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen