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Sprengstoffe; Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 27 SprengG beantragen

Kurzbeschreibung

Für bestimmte Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich benötigen Sie spezielle Erlaubnisse. Das umfasst den Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie im nichtgewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarz- oder Nitrozellulosepulver umgehen wollen beziehungsweise diese erwerben oder lagern möchten.

Dazu müssen Sie einen Fachkundenachweis und einen Bedürfnisnachweis vorweisen können.

Fachkundenachweis:
Die Fachkunde erwerben Sie, wenn Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Dafür müssen Sie dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie ebenfalls über das Serviceportal online beantragen. Mit dieser Bescheinigung melden Sie sich dann zum Besuch des Lehrgangs an. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Fachkundezeugnis.

Bedürfnisnachweis:
Damit Sie eine Sprengstofferlaubnis erhalten, brauchen Sie zunächst einen Grund für diese Tätigkeit. Dies ist zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Erstantrag:

  • den Online-Antrag,
  • das Fachkundezeugnis,
  • den Bedürfnisnachweis,
  • die Erklärung zur Aufbewahrung und
  • den Nachweis über eine geeignete Lagerstätte (wird vor Ort durch die zuständige Stelle festgestellt)
  • persönliche und körperliche Eignung (wird am Abholungstag des Erlaubnishefts durch die zuständige Stelle festgestellt)

Verlängerung:

  • den Online-Antrag,
  • zusätzlich das Erlaubnisheft (Original ist am Abholungstag bei der zuständigen Stelle vorzulegen) 
  • Der Antrag ist rechtzeitig, ca. acht bis zehn Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit, zu stellen.
  • Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
  • Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis muss 3 Monate vor Ablauf eingereicht werden.

Grundsätzlich erhalten Sie eine Erlaubnis, wenn Sie

  • zuverlässig,
  • fachkundig,
  • einen Bedürfnis- und Fachkundenachweis vorlegen,
  • die Lagerstätte für die Explosivstoffe kontrolliert wurde,
  • persönlich und körperlich geeignet sind und
  • das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Stellen Sie beim Kreis Herford den Online-Antrag, wenn Sie im Kreis Herford wohnhaft sind. Wir stellen nach der Prüfung der Voraussetzungen die Erlaubnis zu Ihrem Antrag aus. 

Für diese Leistung wurde eine landesweite Rahmengebühr festgelegt:

  • Gebühr für eine Ersterteilung: ab 125,00 Euro
  • Gebühr für eine Verlängerung: ab 120,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen