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Sprengstoffe; Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erwerb des Fachkundenachweises beantragen

Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Umgang und Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erhalten zu können, müssen Sie unter anderem Ihre Fachkunde nachweisen. Der Nachweis ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erbringen.

Um an diesem staatlichen Lehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • den Online-Antrag,
  • Personalausweis (für die Ausweisnummer)

Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.

  • Persönliche Eignung 

Diese umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung. Bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung, müssen Sie sich einer kostenpflichtigen amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.

  • Zuverlässigkeit 

Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der zuständigen Stelle ein Führungszeugnis beantragt. Ferner werden Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt.

  • Vollendung des 21. Lebensjahres 

Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • EU-Staatsangehörigkeit

1. Nutzen Sie den Online-Antrag.

2. Nachdem alle Unterlagen vorliegen, werden diese geprüft. Sofern keine Versagensgründe vorliegen, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen. Dazu erhalten Sie über das Serviceportal eine elektronische Abholungsmitteilung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Mitteilung erhalten Sie in Ihr Portal-Postfach und an Ihre E-Mailadresse.

3. Am Abholungstag erfolgt ein abschließendes persönliches Gespräch mit der zuständigen Stelle, um Ihre persönliche Eignung festzustellen. Bringen Sie dazu Ihren Lichtbildausweis mit!

Für diese Leistung wurde eine landesweite Rahmengebühr festgelegt:

  • Gebühr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung: ab 120,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen