BIS: Suche und Detail

Fahrlehrer:in; Fahrlehrererlaubnis beantragen

Online-Antragstellung + AusweisApp2 + nPA ENTWURF

Kurzbeschreibung

Sie haben Freude am Autofahren und möchten Ihre Begeisterung an Fahrschülerinnen und Fahrschüler weitergeben? Dann könnte der Beruf der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers für Sie das Richtige sein.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Eine Ausbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer können Sie in einer der bundesweit rund 60 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten machen.
Eine detaillierte Beschreibung der Ausbildungsabläufe können Sie im Bereich "Weiterführender Links" abrufen.

Was ist eine Anwärterbefugnis?

Damit Sie die erworbenen Kenntnisse auch in einer Ausbildungsfahrschule in der Praxis anwenden können, beantragen Sie bitte eine Anwärterbefugnis mit beschränkten Ausbildungsrechten.  Sie müssen vorher die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung bestehen.

Was ist eine Fahrlehrerlaubnis?

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sie eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse B oder BE beantragen. Darauf aufbauend können Sie zusätzlich noch die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erwerben.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

 

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.

Eine Fahrschulerlaubnis brauchen Sie dann, wenn Sie eine Fahrschule als selbstständiges Unternehmen führen möchten.

Wie gestaltet sich die Fahrlehrerausbildung?

Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE verläuft in 2 Stufen. Die erste Stufe besteht aus 8 Monaten in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte.
Während dieser Zeit findet eine fahrpraktische Prüfung statt. Diese Stufe endet mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, folgt die zweite Stufe.

Sie erhalten dann eine auf 2 Jahre befristete Anwärterbefugnis.

Mit dieser Anwärterbefugnis dürfen Sie Fahrschüler ausbilden

  • im Rahmen einer weiteren Ausbildung von mindestens 4 Monaten in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule
    und
  • unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers.

Diese zweite Stufe wird durch Reflexionstage und eine Reflexionswoche in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ergänzt. Die Ausbildungsstufe endet mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe.

Wenn Sie diese beiden Prüfungsteile bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.

Hinweis:
Für die Zulassung zu den Lehrproben beziehungsweise zum Erhalt der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie einen neuen Antrag bei uns stellen; eventuell müssen Sie auch aktualisierte Unterlagen beibringen.


Wie ist der Ablauf der Ausbildung weiterer Klassen?

Für Bewerberinnen und Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A beträgt die Ausbildung in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte 1 zusätzlichen Monat, die der Klasse CE oder DE 2 zusätzliche Monate.

Wenn Sie für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE schon die Fahrlehrerlaubnis der CE besitzen oder umgekehrt, so verkürzt sich die zusätzliche Ausbildungsdauer um 1 Monat.

Eine zusätzliche Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule ist für diese Fahrlehrerlaubnisse nicht mehr erforderlich.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Eine Checkliste der für Ihren Antrag vorzulegenden Unterlagen,
  • ein Merkblatt auf Zulassung zu den Fahrlehrerprüfungen,
  • Antragsmuster auf Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen im Rahmen der Fahrlehrerausbildung sowie
  • eine Übersicht über den Ablauf der Fahrerlehrerausbildung

finden Sie unter den Formularen in der rechten Randspalte.

 

Für eine Fahrerlaubnis müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Sie können sie schriftlich und formlos beim Straßenverkehrsamt des Kreises Herford in Kirchlengern beantragen.

  • Online-Antrag oder formloser schriftlicher Antrag
    mit Angabe der Klasse, für die Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten wollen
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis
  • Kopie des Führerscheins
  • Nachweis der Berufsausbildung
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
    (beispielsweise durch Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
  • augenärztliches Gutachten
    (Sehtest reicht nicht aus)
  • Führungszeugnis
    (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage  - Führerscheinstelle)
  • Aufnahmebescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Bestätigung der Ausbildungsfahrschule

    Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 21 Jahre alt sein
    • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein
    • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
    • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
    • die Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen,
    • die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.

Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 21 Jahre alt sein
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein
  • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
  • die Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen,
  • die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.

Die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse BE ist Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis für andere Klassen.

  • Für eine Anwärterbefugnis einschließlich der Ausfertigung des Anwärterscheins: 40,90 Euro
  • Für eine Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro