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Fahrlehrer:in; Fahrlehrererlaubnis nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie haben Freude am Autofahren und möchten Ihre Begeisterung an Fahrschülerinnen und Fahrschüler weitergeben? Dann könnte der Beruf der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers für Sie das Richtige sein.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.Eine Ausbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer können Sie in einer der bundesweit rund 60 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten machen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sie eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE beantragen. Darauf aufbauend können Sie zusätzlich noch die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erwerben.
Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE verläuft in zwei Stufen:
- Die erste Stufe besteht aus 8 Monaten in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. Während dieser Zeit findet eine fahrpraktische Prüfung statt. Diese Stufe endet mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung.
- Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, folgt die zweite Stufe. Sie erhalten dann eine auf 2 Jahre befristete Anwärterbefugnis. Mit dieser Anwärterbefugnis dürfen Sie Fahrschüler ausbilden. Im Rahmen einer weiteren Ausbildung von mindestens 4 Monaten in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule und unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers. Diese zweite Stufe wird durch Reflexionstage und eine Reflexionswoche in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ergänzt. Die Ausbildungsstufe endet mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe.
Wenn Sie diese beiden Prüfungsteile bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Hinweis: Für die Zulassung zu den Lehrproben beziehungsweise zum Erhalt der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie einen neuen Antrag bei uns stellen; eventuell müssen Sie auch aktualisierte Unterlagen beibringen.
Eine detaillierte Beschreibung der Ausbildungsabläufe können Sie im Bereich "Weiterführender Informationen" abrufen.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Online-Antrag
- Geburtsurkunde oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis
- tabellarischer Lebenslauf
- (Beglaubigte) Kopie des Führerscheins (falls nicht vom Kreis Herford ausgestellt)
- ggf. ein Nachweis über die Deutschkenntnisse (Zertifikat C1),
- Nachweis abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung, z. B. Abitur, Fachhochschulreife
- Eignungsgutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als ein Jahr (Originale – keine Kopien!)
- augenärztliche Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine
- Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, nicht älter als ein Jahr (Originale –keine Kopien!)
- erweitertes Führungszeugnis der Belegart „0E“ nach den Vorschriften des Bundes-Zentralregistergesetzes - über die Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung (zunächst Bestätigung der Anmeldung, später Nachweis über die Durchführung)
Fristen sind nicht zu beachten.
Was ist eine Anwärterbefugnis?
Damit Sie die erworbenen Kenntnisse auch in einer Ausbildungsfahrschule in der Praxis anwenden können, beantragen Sie bitte eine Anwärterbefugnis mit beschränkten Ausbildungsrechten. Sie müssen vorher die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung bestehen.
Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 21 Jahre alt ist
- geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet ist. Ferner sollen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber*in für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung, z. B. Abitur, Fachhochschulreife besitzt
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrererlaubnis zum/zur Fahrlehrer*in ausgebildet worden ist
- seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch
- seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
- die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt
- eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrergesetz (FahrlG) erfolgreich absolviert hat
Die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse BE ist Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis für andere Klassen.
- Für eine Anwärterbefugnis einschließlich der Ausfertigung des Anwärterscheins: 40,90 Euro
- Für eine Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
- Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05223 988-444
-
Auskunft Straßenverkehrsamt (Telefonzentrale)
- Telefon:
- 05223 988-3
-
- Telefon:
- 05223 988-530