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Fahrlehrer:in; Fahrlehrererlaubnis nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung beantragen

ENTWURF

Kurzbeschreibung

Sie haben Freude am Autofahren und möchten Ihre Begeisterung an Fahrschülerinnen und Fahrschüler weitergeben? Dann könnte der Beruf der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers für Sie das Richtige sein.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.Eine Ausbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer können Sie in einer der bundesweit rund 60 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten machen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sie eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse B oder BE beantragen. Darauf aufbauend können Sie zusätzlich noch die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erwerben.

Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE verläuft in zwei Stufen:

  • Die erste Stufe besteht aus 8 Monaten in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. Während dieser Zeit findet eine fahrpraktische Prüfung statt. Diese Stufe endet mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung.
  • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, folgt die zweite Stufe. Sie erhalten dann eine auf 2 Jahre befristete Anwärterbefugnis. Mit dieser Anwärterbefugnis dürfen Sie Fahrschüler ausbilden. Im Rahmen einer weiteren Ausbildung von mindestens 4 Monaten in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule und unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers. Diese zweite Stufe wird durch Reflexionstage und eine Reflexionswoche in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ergänzt. Die Ausbildungsstufe endet mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe.

Wenn Sie diese beiden Prüfungsteile bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.

 

Hinweis:
Für die Zulassung zu den Lehrproben beziehungsweise zum Erhalt der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie einen neuen Antrag bei uns stellen; eventuell müssen Sie auch aktualisierte Unterlagen beibringen.

Eine detaillierte Beschreibung der Ausbildungsabläufe können Sie im Bereich "Weiterführender Informationen" abrufen.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Online-Antrag oder formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Klasse, für die Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten wollen
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis
  • Kopie des Führerscheins
  • Nachweis der Berufsausbildung
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (beispielsweise durch Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
  • augenärztliches Gutachten (Sehtest reicht nicht aus)
  • Führungszeugnis (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage  - Führerscheinstelle)
  • Aufnahmebescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Bestätigung der Ausbildungsfahrschule

Fristen sind nicht zu beachten.

Was ist eine Anwärterbefugnis?

Damit Sie die erworbenen Kenntnisse auch in einer Ausbildungsfahrschule in der Praxis anwenden können, beantragen Sie bitte eine Anwärterbefugnis mit beschränkten Ausbildungsrechten. Sie müssen vorher die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung bestehen.

Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 21 Jahre alt sein
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein
  • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
  • die Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen,
  • die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.

Die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse BE ist Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis für andere Klassen.

  • Für eine Anwärterbefugnis einschließlich der Ausfertigung des Anwärterscheins: 40,90 Euro
  • Für eine Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro