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Pflege; Investitionskostenförderung für Tages-/Nachtpflege beantragen
Kurzbeschreibung
Der Kreis Herford fördert die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen von Tages-/Nachtpflegeeinrichtungen.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Antrag:
Zugelassene Einrichtungen der Tages-/Nachtpflege in NRW können beim Kreis Herford einen Aufwendungszuschuss zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten beantragen.
Zuständigkeit:
Der Kreis Herford ist zuständig, wenn sich die pflegebedürftige Person (Nutzer/Nutzerin) in einer Tages-/Nachtpflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen befindet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Herford hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
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- Versorgungsvertrag nach § 72 Abs. 1 SGB XI
- Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI
- Festsetzungsbescheid über anerkennungsfähige Investitionsaufwendungen gem. § 12 APG DVO NRW
- Antrag einschließlich Belegungsliste Tagespflege
Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonats zu stellen. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist: ein später eingegangener Antrag muss abgelehnt werden. Die Beweispflicht über den fristgerechten Eingang liegt beim Antragsteller.
- Fristgerecht gestellter Antrag
- Zulassung für die Tages-/Nachtpflege
- Vorliegen eines abgeschlossenen Versorgungsvertrages gem. § 72 Absatz 1 SGB XI
- Vorliegen einer abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung gem. § 85 SGB XI
- Erfüllung der Anforderungen an die Wohnqualität nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW und WTG-DVO NRW)
- Vorliegen eines Bescheides des Landschaftsverbandes (LWL oder LVR) über die Festsetzung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen gem. § 12 APG DVO NRW
- Sitz der Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen
- Keine Berechnung förderfähiger Aufwendungen bei Nutzer/Nutzerin
- Die pflegeversicherten Nutzer müssen pflegebedürftig nach dem SGB XI (Pflegegrad 1-5) sein
- Die Nutzer müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Aufnahme bzw. in den zwei Monaten vor Aufnahme im Kreis Herford gehabt haben
Der Aufwendungszuschuss wird auf Antrag gewährt. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die Pflegeeinrichtung. Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonats zu stellen. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist: ein später eingegangener Antrag muss abgelehnt werden. Die Beweispflicht über den fristgerechten Eingang liegt beim Antragsteller
Die Förderung ist bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zu beantragen, in dessen Bereich der Tages-/Nachtpflege-Gast (Nutzer/Nutzerin) seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung hat oder in den zwei Monaten vor seiner Aufnahme zuletzt gehabt hat. Der Kreis Herford ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.
Die Investitionskostenförderung wird für tatsächliche Belegungstage gewährt; Aufnahmetag und Entlassungstag gelten als je ein Tag.
Für Gäste, bei denen die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit noch aussteht, sollte der Antrag „vorsorglich“ und fristgerecht gestellt werden, damit bei einem nachträglich festgestellten Pflegegrad auch nachträglich ein Aufwendungszuschuss bewilligt werden kann.
Für Gäste, die nicht pflegeversichert sind, besteht kein Anspruch auf den Aufwendungszuschuss; die Investitionskosten können – bei entsprechender Bedürftigkeit – im Rahmen der Sozialhilfe mit übernommen werden.
Für Gäste, die einen Anspruch auf Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV (früher: „Kriegsopferfürsorge“) haben, ist immer der Landschaftsverband zuständig.
Einrichtungen sind verpflichtet, entscheidungserhebliche Tatsachen (z. B. Betriebsschließung, Trägerwechsel, Umzug, Änderung der Rechtsform) unverzüglich mitzuteilen.
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Leistungen (Amt)
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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- Pflege und Betreuung (Abteilung)
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Elke Eikmeyer
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05221 13-1344